ZURÜCK IN DIE STEINZEIT
Die Anti-Porno-Bewegung gewinnt weltweit immer wieder wichtige Kämpfe und versetzt eine ohnehin schon bedrohte Branche in Alarmstimmung. Derzeit geben auch zwei relativ liberale Länder nach und beginnen mit einer zunehmenden Diskriminierung von Sexarbeit und Erotikunterhaltung. In beiden Ländern haben die Politiker Vorschläge für die Sperrung von Webseiten für Erwachsene vorgelegt. Die erfolgreiche Strategie der Anti-Porno-Aktivisten bleibt unverändert: Sie missbrauchen den Jugendschutz und nehmen Politiker und Zahlungsdienstleister ins Visier.
Zwei Gerichtsverfahren in Frankreich und Deutschland erregen die Aufmerksamkeit von Unternehmen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung in der ganzen Welt. Die in Kürze zu erwartenden Entscheidungen könnten einen Hinweis darauf geben, was künftig in Bezug auf Inhalte für Erwachsene und die freie Meinungsäußerung im Internet zu erwarten ist.
Ein Gericht in Paris wird im nächsten Monat über einen schwierigen Fall entscheiden, bei dem es um die freie Meinungsäußerung und das Recht der Regierung geht, das Internet zu zensieren. Die französische Medienaufsichtsbehörde Arcom möchte das Recht erlangen, den Zugang zu internationalen Pornoseiten in Frankreich zu sperren, wenn diese Seiten nicht garantieren können, dass sie Minderjährige unter 18 Jahren vom Zugang abhalten können.
Während in Frankreich wie auch in Deutschland eine Altersüberprüfung für nicht jugendfreie Inhalte vorgeschrieben ist, bieten internationale Pornoseiten oft keine Altersüberprüfung an, die garantieren könnte, dass Minderjährige keinen Zugang erhalten. Es gibt zwar Software zur Altersüberprüfung, die sicherstellen kann, dass die Person, die auf eine Website zugreift, ein Dokument oder eine Kreditkarte vorweisen kann, die es wahrscheinlich machen, dass es sich um eine erwachsene Person handelt, aber es ist nahezu unmöglich, eine vollständige Sperrung für Minderjährige zu gewährleisten.
Der Fall, der vor deutschen Gerichten ausgetragen wird, ist jedoch langwierig und ziemlich absurd. Ein Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der Pornoplattform xHamster abgewiesen, mit der die Sperre der Webseite durch ein untergeordnetes Gericht in Düsseldorf aufgehoben werden sollte. xHamster bleibt weiterhin gesperrt, kann aber mit alternativen Webadressen auch von Deutschland aus erreicht werden. Obwohl der Fall unsinnig ist, zeigt er doch eine Gefahr auf: Politiker und Behörden versuchen, gegen Erwachseneninhalte vorzugehen, ohne zu wissen, was sie technisch tun und erwirken, und operieren im Grunde mit falschen Informationen oder schlicht aus Bigotterie.
Mit den jüngsten Angriffen auf die Pornhub-Mutter Mindgeek in den USA und anderswo sieht die internationale Gemeinschaft der Erwachsenenunterhaltung eine zunehmende Bedrohung durch die Anti-Porno-Bewegung, die Jahr um Jahr an Boden gewinnt.
In Frankreich arbeiten sogenannte »Kinderrechtsorganisationen« mit Anti-Sexarbeit-Gruppen wie SWERF zusammen. Beide Aktivisten suchen ein Bündnis mit katholischen und anderen religiösen Gruppen, um die freie Meinungsäußerung zu unterbinden und das Internet, wie wir es kennen, zu verändern. Sie haben ihr ideales Ziel in manchmal fragwürdigen Plattformen wie XVideos, xHamster, Pornhub, Tukif und anderen gefunden.
Das Pariser Gericht wird sich voraussichtlich am 4. Oktober zu diesem Thema äußern. Sollte Acorm diesen Fall verlieren, wird erwartet, dass die französische Regulierungsbehörde sofort Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen wird.
Marc Rees, ein französischer Journalist, der für Next INpact schreibt, ist der Meinung, dass eine Entscheidung des Gerichts, wonach die Behörden den Zugang zu Webseiten blockieren können, gegen den fundamentalen Rechtsgrundsatz der freien Meinungsäußerung verstoßen würde und verfassungsrechtlich anfechtbar wäre.
Das Gericht in Münster hat die fragwürdigen Entscheidungen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt und damit Tobias Schmid, dem Leiter der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, einem notorischen Pornogegner, einen vorläufigen Sieg beschert.
Die angesehene Tageszeitung FAZ sieht diesen Vorgang als problematisch an und vermerkt, dass das Netzverbot lediglich als härteste Sanktion vorgesehen ist. Die Zeitung hält die Entscheidung für äußerst unpopulär und ist der Meinung, dass sie eine Zensur darstellt.
Quelle: Venus News