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ie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der deutschen Medienanstalten hat Ernst gemacht und die seit Monaten angedrohte Sperrung der beliebten Onlineplattform xHamster angeordnet. Deutsche Internetprovider sollten nach der Vorstellung der Behörde den Zugang zu der Webseite unterbinden, da die Plattform den deutschen Anforderungen an den Jugendschutz nicht nach nachkomme. Wie fragwürdig die Entscheidung ist, zeigt auch, dass mehrere Provider die Weisung gerichtlich anfechten wollen.

Schon kurz nach der Entscheidung der KJM, xHamster bundesweit zensieren zu wollen, legte der Provider PŸUR öffentlich Einspruch ein und gab bekannt, dass er die Anordnung der Behörde vor einem unabhängigen Gericht prüfen lassen will. Aus Sicht des Providers stellen sich mehrere Fragen, auch im Hinblick auf das Prinzip der Netzneutralität.

Wie es aussieht, steht das Unternehmen damit nicht alleine da. Die größten deutschen Provider, Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefonica haben alle angekündigt, die Sperrungsverfügung prüfen zu wollen.

Selbst die konservative FAZ merkt an, dass Netzsperren nicht nur unpopulär sind, sondern mit einiger Berechtigung als Zensur angesehen werden könnten.

Die Sperrverfügung der KJM war das Resultat einer vom Leiter der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, Tobias Schmid, koordinierten Kampagne, die dieser über viele Monate trotz massiven Widerstands verfolgte. In einigen internationalen Medien wird das Vorgehen Schmids als »Ein-Mann-Krieg gegen die Pornografie« bezeichnet.

Das ganze Vorgehen gegen ein einzelnes Unternehmen scheint nicht nur bedenklich, sondern auch inhaltlich sinnlos. Das sieht auch xHamster so. Ein Sprecher der Plattform sagte der DPA, dass die von Schmid verhängte Netzsperre alles andere als sinnvoll sei. Schließlich können die angeblich geschützten Jugendlichen schlicht auf andere Seiten ausweichen und dort weitaus extremeren Inhalten ausgesetzt werden.

Das Unternehmen gibt sich darüber hinaus gesprächsbereit. So die Anforderungen für alle Unternehmen der Branche gelten, will man den Vorgaben der KJM sofort genüge leisten. Derzeit sieht man sich aber als Sündenbock einer privaten Vendetta das Behördenleiters, der seine Richtlinien offenbar überschreitet.

Andererseits vermuten Beobachter, dass die KJM durchaus auch andere Plattformen und Anbieter in den Blick nehmen wird und das Vorgehen gegen xHamster lediglich ein erster Schritt sein könnte.

Wie sinnlos das Vorgehen der Behörde ist, zeigt sich aber nicht nur daran, dass man etwaige Sperren mit VPN-Anbietern, die die IP des Endnutzers verschleiern, umgehen und so weiterhin Zugriff auf den Content haben kann, sondern auch dadurch, dass die Sperrung sich lediglich gegen einzelne Domainnamen richtet.

xHamster ist also selbst bei einer Sperrung durch die Provider weiterhin unter alternativen Domains wie xHamster2.com oder xHamster.desi zu erreichen. Für jede weitere Domain müsste die KJM ein neues Verfahren einleiten. Das Ganze scheint also nicht nur eine Gängelei gegen ein einzelnes Unternehmen, sondern schlicht sinnlos. Eine Behördenposse, wie sie in Deutschland leider häufiger vorkommt.

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